Familienrecht
Unsere Leistungen im Familienrecht bestehen in der Beratung und der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in den folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Scheidungs- und Verbundverfahren
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
- Zugewinn
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Hausratverfahren
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eheverträge
- Vorläufiger Rechtsschutz
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Zur Herbeiführung von gütlichen Einigungen und Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns jedoch stets um ein besonnenes Miteinander.