Verwaltungsrecht
Im Bereich des Verwaltungsrechts vertreten wir Sie gerne hinsichtlich sämtlicher Auseinandersetzungen mit Behörden und vertreten Sie insoweit auch gerichtlich.
Zum Bereich des Verwaltungsrechts zählen insbesondere das Recht der Ausbildungsförderung, das öffentliche Baurecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, Abfallrecht, Wasserrecht inklusive Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetzen, das Bodenschutzrecht, das Immissionsschutzrecht, das Umweltrecht, Städtebaurecht und Raumordnungs- und Landungsplanungsrecht. Das Kommunalrecht als Regelungen betreffend Gemeinden und Kreise.
Durch die vielfältigen Ausgestaltungen, an denen der Staat das Handeln des Bürgers beeinflusst und dies durch einzelne Behörden organisiert, kommt fast ein jeder einmal in seinem Leben in ernsthaftere Auseinandersetzungen aus dem Bereich des Verwaltungsrechts.
Hierbei stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat gerichtlich und außergerichtlich, sowie beratend zur Seite.