Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen, so dass anwaltliche Unterstützung oft unerlässlich ist.
Im Rahmen unserer Tätigkeit vertreten wir Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich und klären Sie u.a. über die Besonderheiten Ihres Vertrages auf, wie:
- Probezeit
- Lohn
- Urlaubsgeld
- Gratifikationen
- Weihnachtsgeld
- betriebliche Altersversorgung
- Nebentätigkeiten
- Datenschutz im Betrieb
Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur geringfügigen Beschäftigung, der Wirksamkeit von Befristungen und zu Zielvereinbarungen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, Nachteile im Zusammenhang mit Krankheitsfällen, Urlaub und Mutterschutz zu vermeiden.
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen wir Sie u.a. bei der Gestaltung von Abwicklungs– und Aufhebungsverträgen sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverboten und Arbeitszeugnissen.
Über unser Dezernat für Sozialrecht versuchen wir dabei stets nicht nur arbeits-, sondern auch sozialrechtlich optimale Möglichkeiten für unsere Mandanten zu erwirken. In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir Sie u.a. auf dem Gebiet der Sozialabgaben, des Arbeitslosengeldes und bei Arbeitsunfällen und sonstigen Betriebsunfällen.