Inkasso
Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint, d.h. wir ziehen im Auftrag unserer Mandanten deren Forderungen ein.
Dies erfolgt zunächst durch ein außergerichtliches Anschreiben gegenüber dem Schuldner und führt bei nicht Begleichung der offenen Rechnungsposten zur Beantragung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids und gegebenenfalls auch zur weiteren gerichtlichen Durchsetzung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Unsere Kosten richten sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; wobei der Schuldner grundsätzlich die entstandenen Rechtsverfolgungskosten gem. §§ 280, 286 BGB dem Gläubiger bzw. dem Auftraggeber ersetzen muss.