…betreut seither insbesondere das gesundheitsrechtliche Dezernat der Kanzlei auf Leistungsempfänger- wie Leistungserbringerseite
Wissen Sie, was Mediation ist und welche Ziele man damit tatsächlich erreichen kann? Oder haben Sie bereits (positive oder negative) Erfahrungen gemacht? Wenn Sie an nachhaltiger, bereinigender Konfliktlösung mit Zukunftspotential interessiert sind lade ich Sie ein, weiterzulesen und Mediation wie ich sie verstehe, kennenzulernen.
Mediationsgesetz (MediationsG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
(…)
Das Mediationsverfahren basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Mediationsgesetzes (s.o.) und steht eigenständig neben den besser bekannten rechtlichen Möglichkeiten der außergerichtlichen anwaltlichen
Auseinandersetzung, des Schiedsverfahrens oder des Gerichtsverfahrens. Im Gegensatz zur juristischen Konfliktbearbeitung fragt die Mediation nicht nach der rechtlich richtigen, sondern nach der für diese Medianden zutreffenden Lösung. Die Frage: „Recht haben oder Recht bekommen“ stellt sich hier nicht. Der Rahmen der Entscheidungsmöglichkeiten ist nicht durch den sogenannten Streitgegenstand begrenzt.
Zeit und insbesondere hohe Kosten jahrelanger prozessualer Auseinandersetzung können vermieden werden.
Was passiert in der Mediation?
Die Medianden finden das für ihren Konflikt tragfähige Ergebnis, als Favorit der Lösungsauswahl und -bewertung. Vorausgegangen ist dem die kreative Lösungssuche, die spontan und unreflektiert, aber auch unkommentiert und offen alle denkbaren Optionen erfassen darf.
Um zu dieser Offenheit der Medianden trotz des bestehenden Konflikts zu gelangen ist es wichtig, zunächst zu klären,welche Sachthemen von den Medianden für klärungsbedürftig erachtet werden und welche Interessen für jeden Beteiligten damit verbunden sind. Die für das Gelingen unverzichtbare Offenheit der Medianden gegenüber dem Verfahren, den Verfahrensbeteiligten, einschließlich der Mediatorin und insbesondere dem Ergebnis wird bereits in der Vorbereitung ermittelt und gestärkt, sowie durch die besondere Struktur und die Verfahrensgrundsätze gewährleistet.
Oder kurz gesagt:
Konfliktbereinigung in sechs Phasen:
Phase 1: Vorbereitung.
Phase 2: Themensammlung.
Phase 3: Interessenklärung.
Phase 4: Kreative Lösungssuche.
Phase 5: Bewertung und Auswahl der Lösungsvorschläge.
Phase 6: Abschlussvereinbarung und Umsetzung.
Verfahrensgrundsätze:
Die Mediatorin
Allparteilichkeit:
Weitergehend noch als der Begriff der Unabhängigkeit ist die der Mediatorin nach dem MediationsG zugewiesene Allparteilichkeit im Sinne der nachhaltigen Konfliktbereinigung. Unabhängig ist die Mediatorin, weil sie keiner Seite oder Stelle verpflichtet oder zugewandt ist.
Allparteilichkeit bedeutet, zudem beide (oder mehrere) Seiten eines Konflikts gleichwertig zu führen und bei der Konfliktbereinigung zu unterstützen.
Die Medianden
Informiertheit:
Die Medianden müssen für eine erfolgreiche Mediation und ein tragfähiges Ergebnis vollständig informiert sein. Die Mediatorin wirkt darauf hin. Eine Rechtsberatung findet durch die Mediatorin nicht statt. Rechtsanwälte und weitere Personen können im allseitigen Einverständnis hinzugezogen werden.
Vertraulichkeit:
Nichts, das im Mediationsverfahren offengelegt wird, darf ohne Einverständnis aller Beteiligten nach außen dringen.
Freiwilligkeit:
Eine erzwungene oder gedrängte Einigung widerspräche dem Grundverständnis von Mediation, das einen grundsätzlichen Einigungswillen, eine Bereitschaft der Beteiligten voraussetzt. Das bedeutet nicht, dass kein Einigungsdruck bestehen dürfte oder Anregungen zur Verfahrensdurchführung hinderlich wären. Konstruktive Konfliktbereinigung kann dennoch nur bei Offenheit für das Verfahren und innerer Bereitschaft gelingen.
Ergebnisoffenheit:
Alles kann, nichts muss- sollte im günstigsten Fall Ihr Motto zu Beginn der Mediation sein. Im Gegensatz zu gerichtlichen Vergleichsverhandlungen geht es nicht darum, möglichst die eigene Ergebnisvorstellung „durchzudrücken“. Im Mediationsverfahren ergeben sich durch die abweichende Herangehensweise und Struktur oft erst im Verfahren Lösungsoptionen, die vorher von keiner Partei gedacht wurden. Durch Klärung von Positionen und Interessen ergeben sich neue Ansätze und eine von der eigenen, möglicherweise bereits verhärteten und eingeschränkten Sicht abweichende neue Kreativität in der Lösungsfindung.
Eigenverantwortlichkeit:
Das Mediationsverfahren läuft unter Regie der Mediatorin, aber in Verantwortung der Medianden. Sie kommen mit Ihrem Konflikt und gehen mit Ihrer Lösung. Es gibt keinen (gerichtlichen) Vergleichsvorschlag, ebenso keine (urteilsgleiche) Entscheidung. Die Mediatorin gibt dem Prozess der Konfliktbereinigung die erfolgreiche Struktur, führt durch das Verfahren, entscheidet aber nicht.