Medizinrecht
Im Bereich des Medizinrechts treten wir für Sie auf im Rahmen des Rechts der medizinischen Behandlung, hier insbesondere der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung.
Darüber hinaus befasst sich das Medizinrecht mit dem Recht der privaten wie auch der gesetzlichen Krankenversicherung und hier insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie der Pflegeversicherung. Inhalt des Medizinrechts ist ebenfalls das Berufsrecht der Heilberufe so z. B. das ärztliche Berufsrecht oder auch der sonstigen Heilberufe.
Wir befassen uns mit dem Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung, Vergütungsrecht, Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht.
Wir beraten zudem auf dem Gebiet des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts ebenso wie im Bereich des Apothekenrechts.