Sozialrecht
Das Sozialrecht beinhaltet das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht, einschließlich Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, sowie das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und das Recht des Familienlastenausgleichs.
Die Rechte der Eingliederung Behinderter, das Recht Erwerbsfähiger und Nichterwerbsfähiger, Hilfebedürftiger sowie die Ausbildungsförderung sind ebenfalls Kern unserer sozialrechtlichen Tätigkeit.
Wir beraten Sie insoweit gerne in Widerspruchs- und Klageverfahren. Auch bei der Beantragung von Leistungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.