Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Teilbereiche:
- Verkehrshaftungsrecht (z.B. Haftung bei Verkehrsunfällen)
- Verkehrsvertragsrecht (Kaufrecht, Sachmängelhaftung, Reparatur, Versicherungsrecht)
- Verkehrsstrafrecht (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung)
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeld, Verwarnungen)
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht